1.
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Der für die Zucht vorgesehene Hund muss über ein offizielles
Pedigree / Exportpedigree eines FCI, AKC oder KC Pedigree
verfügen. |
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2. |
Sie müssen über genügend Platz und Zeit verfügen, um einen
Wurf gross zu ziehen. |
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3. |
Der Hund muss im Schweizer Hundestammbuch registriert sein (SHSB
Nummer ist auf dem Pedigree ersichtlich) |
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4. |
Der Hund muss offiziell auf HD und erbliche Augenkrankheiten
untersucht sein.
(mehr Infos dazu unter "Gesundheit") |
5.
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Der Hund muss an einer offiziellen Ankörung zur Zucht
zugelassen werden. Körtermine finden Sie auf der Homepage des
Schweizer
Klub für Nordische Hunde / SKNH unter der Rubrik
"Veranstaltungen" |
6.
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Sie müssen bei der FCI einen geschützten Zuchtnamen
beantragen. Ein Antragsformular hierfür erhalten Sie bei der
Zuchtwartin Frau
Sabrina
Greminger (Achtung, es kann
bis zu 4 Monaten dauern, bis man den Zuchtnamen zuerkannt
bekommt. Rechnen Sie diese Zeit in ihre Planung mit ein).
Bereits registrierte Zuchtnamen findet man auf der
FCI Homepage |
7.
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Sobald Sie den Zuchtnamen Antrag gestellt haben, wird Sie
ein Zuchtstätten- und Wurfkontrolleur/in des SKNH besuchen
um Sie zu beraten. |
8.
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Stellen Sie sicher, dass die Impfungen der Hündin aktuell
sind, die Hündin entwurmt ist und das Augenattest nicht
älter als 12 Monate ist. |
9.
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Sind all diese Punkte erfüllt, so kann mit der Zucht
begonnen werden. Jetzt gilt es einen geeigneten Deckpartner
zu finden. Hierfür lesen Sie bitte den Körbericht ihres
Hundes genau durch und versuchen Sie einen Deckpartner zu
finden, welcher zu ihrem Hund passt und eventuell nicht die
gleichen Fehler oder Mängel aufweist. (Steht z.B. im Bericht
ihres Hundes: Pigment sollte kräftiger sein und sie wählen
einen Deckpartner wo das gleiche steht, so können Sie davon
ausgehen, dass Sie in diesem Punkt keine Zuchtverbesserung
erreichen). Die offizielle Liste aller in der Schweiz zur
Zucht zugelassener Deckrüden erhalten Sie bei der
Zuchtwartin
Sabrina Greminger. Diese berät Sie
auch gerne persönlich, um einen geeigneten Deckpartner zu
finden. Stellen Sie sicher, dass der Rüde alle
verlangten Unterlagen hat und das Augenattest nicht älter
als 12 Monate ist. Bei ausländischen Deckrüden ist es auch
wichtig zu fragen, ob der Rüde die zusätzlich in der Schweiz
verlangte Augenuntersuchung Gonioskopie gemacht wurde. |
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10. |
Lesen Sie Zuchtbücher.
► Hier finden Sie eine Liste mit
empfehlenswerten Zuchtbüchern |
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11. |
Halten Sie unbedingt alle Punkte, welche das Decken
anbelangen mit dem Deckrüdenbesitzer vertraglich fest. |
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12. |
Es ist Vorteilhaft, die Hündin 2 - 3 Mal im Abstand von
jeweils 24 Stunden von dem Rüden decken zu lassen. |
13.
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Lassen Sie sich vom Rüdenbesitzer das offizielle
Deckmeldeformular unterschreiben.
(Dieses Formular kann man bei der Zuchtwartin
Frau Sabrina Greminger beziehen) |
14.
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Schicken Sie die klubinterne Deckanzeige spätestens 2 Wochen
nach dem Decken an die
Zuchtwartin Frau Sabrina Greminger.
(Dieses Formular wurde Ihnen normalerweise mit den
Körunterlagen zugestellt). |
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15. |
Füttern und behandeln Sie die eventuell tragende Hündin bis
zur 5. Trächtigkeitswoche wie gewohnt.
► Hier finden Sie einen
Trächtigkeitskalender. |
16.
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Bereiten Sie alles für den bevorstehenden Wurf vor
(Wurfkiste, Utensilien für die Geburt....) und lesen Sie
Bücher über die Hundegeburt.
► Hier finden Sie eine Liste mit
empfehlenswerten Zuchtbüchern |
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17. |
Die Welpen sind geboren. Informieren Sie sich wann die
Welpen und Mutterhündin entwurmt werden müssen |
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18. |
Schicken Sie die klubinterne Deckanzeige and die
Zuchtwartin Frau
Sabrina Greminger. |
19.
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Bis ca. zur 6. Lebenswoche der Welpen wird Sie einmal ein
Zuchtstätten- und Wurfkontrolleur des SKNH besuchen. Ist
diese Kontrolle vorbei, schicken Sie bitte umgehend
folgende, korrekt ausgefüllte Formulare an die
Zuchtwartin Frau
Sabrina Greminger
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Deckbescheinigung der SKG
- Wurfmeldung der SKG
- ev. Formular über die Meldung der neuen Eigentümer.
- original Pedigree der Mutterhündin
- Kopie eines Mitgliederausweises einer SKG Sektion.
- eventuell zusätzlich verlangte Kopien
Die Zuchtwartin bearbeitet den Wurf und leitet die
Unterlagen an die SKG weiter. Die SKG stellt die Pedigrees
für die Welpen aus, welche Sie nach dem Erhalt bitte genau
auf die Richtigkeit der Angaben kontrollieren. |
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20. |
Besprechen Sie mit ihrem Tierarzt den Zeitpunkt der 1.
Impfung. |
21.
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Lassen Sie die Welpen von ihrem Tierarzt gründlich
untersuchen, impfen und chipen. Lassen Sie sich zur
Sicherheit eventuell ein Gesundheitszeugnis ausstellen. |
22.
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Die Abgabe der Welpen erfolgt frühestens in der 11.
Lebenswoche. Geben Sie die Welpen nur mit einem
Hundekaufvertrag ab. So ein Vertrag kann bei der
Zuchtwartin Frau Tanja Arévalo bezogen werden. |